Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes eine Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Falkenstein (VBS-EWS) erlassen.
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Falkenstein (VBS-EWS) liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.