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Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Falkenstein (VBS-EWS) – BEKANNTMACHUNG

Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes eine Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Falkenstein (VBS-EWS) erlassen.

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Falkenstein (VBS-EWS) liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.