Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

Rettenbach Logo
Michelsneukirchen Logo

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Witzenzell-Süd“

a) Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in der Sitzung vom 13.02.2025 beschlossen, für das geplante Sondergebiet mit der Bezeichnung „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Witzenzell-Süd“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufzustellen.

Die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und Blendgutachten) liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14. April 2025 bis 30. April 2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

    Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

    Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.