Vollzug der § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) zum Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Cham hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte und die Vorbemerkungen zur Bodenrichtwertkarte können in der Zeit von 16.07.2026 bis 17.08.2026 in der Geschäftsstelle der VG Falkenstein, Rathaus Falkenstein, Marktplatz 1, 93167 Falkenstein, Zimmer-Nr. 11, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Landratsamt Cham (gutachterausschuss@lra.landkreischam.de, Tel. 09971/78-377) Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen. Die Bestellung kann über die Web-Anwendung
www.landkreis-cham.de/service-beratung/gutachterausschuss/
oder per E-Mail erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Cham ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Cham zuständig ist. Schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte sind nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz gebührenpflichtig.
Eine gebührenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte ist über die Web-Anwendung
www.landkreis-cham.de/service-beratung/gutachterausschuss/
oder den Bayern-Atlas möglich.