Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Naturcamping“ an der Badstraße in Falkenstein (süd-östlich des Ferienparkes)
a) Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in den Sitzungen am 17.07.2025 und 22.01.2026 beschlossen, für das geplante Sondergebiet mit der Bezeichnung „Sondergebiet Naturcamping“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufzustellen.
Das Planungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: Fl.Nr. 794/3 und Ortsstraße (Badstraße) Fl.Nr. 520/2
im Osten: Fl.Nr. 694, 692 Restfläche, 691 Restfläche, 709, 684, 688, 687, 684/1, 685, Weg Fl.Nr. 718/2 und Fl.Nr. 718
im Süden: Fl.Nr. 790 (Geh- und Radweg)
im Westen: Weg Fl.Nr. 794/9 und Fl.Nr. 794/3 der Gemarkung Falkenstein
und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 681, 689, 690, 794/4, 520/2 Tfl., 691 Tfl. und 692 Tfl. der Gemarkung Falkenstein. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.
Ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wurde vom Architekturbüro Zissler Architektur GmbH aus Bernhardswald ausgearbeitet. Die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung wurde vom Ingenieurbüro Greiner – Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbH aus Germering erstellt.
Die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung) liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27. April 2026 bis 22. Mai 2026 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden. Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Die Planunterlagen können ab Beginn der Auslegung auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
oder auf der Homepage des Marktes Falkenstein unter:
www.markt-falkenstein.de auf der Startseite.