Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Marktgemeinderat Falkenstein in der Sitzung am 13.11.2025 eine Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Falkenstein (BGS-EWS) erlassen.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Falkenstein (BGS-EWS) liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.