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Änderung Flächennutzungsplan

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);


Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines „Sondergebietes Ferienhausgebiet und Campingplatz“ im Bereich der Badstraße in Falkenstein (süd-östlich des Ferienparkes)
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)


Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in den Sitzungen am 17.07.2025 sowie am 22.01.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Badstraße in Falkenstein (süd-östlich des Ferienparkes) wie folgt zu ändern:

Ausweisung der Grundstücke Fl.Nr. 681, 689, 690, 794/4, 691 Tfl. und 692 Tfl. der Gemarkung Falkenstein als „Sondergebiet Ferienhausgebiet und Campingplatz“. Der Änderungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.

Die Planunterlagen liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27. April 2026 bis 22. Mai 2026 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden. Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Die Planunterlagen können ab Beginn der Auslegung auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/markt-falkenstein/


oder auf der Homepage des Marktes Falkenstein unter:
www.markt-falkenstein.de auf der Startseite.

oder direkt zum Download: Plangeheft , Bekanntmachung