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Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Marktgemeinde Falkenstein

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Marktgemeinderat des Marktes Falkenstein in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein in 93167 Falkenstein, Marktplatz 1, Zi.Nr. 14, innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Die Bekanntmachung und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sind gem. Art. 27a und Art. 27b BayVwVfG außerdem unter folgender Adresse über dasInternet zugänglich: www.markt-falkenstein.de

II.
Das Landratsamt Cham als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit dem Schreiben vom 17.09.2026, Az. Komm1-941.8 (2026) die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt für:

  • den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 17.589.200 € zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Art. 67 Abs. 3 und 4 GO).

Falkenstein, den 23.09.2026
Markt Falkenstein
Heike Fries, 1. Bürgermeisterin

    Anlagen:
    Bekanntmachung
    Haushaltssatzung 2026