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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für 2026

Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B unverändert auf 310 v.H. für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt.

Weitere Details entnehmen sie bitte anhängender Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung