Vollzug des Baugesetzbuches
Erlass einer Satzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Falkenstein – Bereich Tiergartenweg nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in der Sitzung vom 26.02.2026 beschlossen, das im Jahr 2018 eingeleitete Verfahren zur Änderung der Ortsabrundungssatzung vom 28.04.2010 für den Bereich „Tiergartenweg“ in Falkenstein nicht mehr fortzuführen. Dieses Verfahren wurde eingestellt.
Anschließend wurde beschlossen, die Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Falkenstein – Bereich Tiergartenweg zu erweitern.
Die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 165, 165/2 und 166 sowie die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche des Tiergartenweges Fl.Nr. 192 der Gemarkung Falkenstein sollen in den Geltungsbereich der Erweiterung der Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) aufgenommen werden.
Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. April 2026 bis 28. Mai 2026 im Internet veröffentlicht.
In diesem Zeitraum können die genannten Unterlagen sowie diese Bekanntmachung im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/
auslegungen/markt-falkenstein/
oder
auf der Homepage des Marktes Falkenstein unter:
www.markt-falkenstein.de auf der Startseite.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.