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Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Markt Falkenstein vom 11.08.2026

Aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) –
(BayRS 1131-3-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2019 (GVBl S.98), erlässt der Markt Falkenstein folgende Verordnung:

§ 1
Aufhebung

Die Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Markt Falkenstein vom 06.06.2006 wird aufgehoben.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Rechtsverordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Falkenstein, den 11.08.2026
Markt Falkenstein

Fries
1. Bürgermeisterin