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Bekanntmachung der Satzung zur 2. Änderung der Freibad-Gebührensatzung

Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert mit Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385) eine Satzung zur 2. Änderung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung des Freibades in Falkenstein (Freibad-Gebührensatzung) beschlossen.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung zur 2. Änderung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung des Freibades in Falkenstein (Freibad-Gebührensatzung) vom 23.04.2024 liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Falkenstein, 23.04.2024

Markt Falkenstein

Fries 1. Bürgermeister

Bekanntmachung