Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 27. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines „Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ im Bereich des Ortsteils Witzenzell-Süd
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in der Sitzung vom 13.02.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Ortsteils Witzenzell-Süd wie folgt zu ändern:
Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 2562 Teilfläche der Gemarkung Arrach als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“.
Die Planunterlagen liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14. April 2025 bis 30. April 2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.